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Schuldvermächtnis - Beitragspflicht zur Pflichtteilserfüllung?

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/448Zak 2024, 254 Heft 13 v. 12.8.2024

ABGB: § 665, § 764 Abs 2, § 1431

Durch ein Schuldvermächtnis verpflichtet der Erblasser den Erben dazu, eine gegenüber dem Vermächtnisnehmer bestehende Schuld anzuerkennen und ohne Rücksicht auf die mit der Schuld verbundenen Bedingungen und Fristen nach Vermächtnisregeln zu erfüllen.

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