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Fünfzehntel-Anhebung nach dem Tod des Geschäftsraummieters - Präklusion des Anhebungsbegehrens

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/424Zak 2024, 237 Heft 12 v. 22.7.2024

MRG: § 12a Abs 1 und 2, § 46a Abs 2

Die Anzeigepflicht des Mieters nach § 12a Abs 1 MRG und die sechsmonatige Präklusivfrist für das Anhebungsbegehren des Vermieters nach § 12a Abs 2 MRG gelten analog im Fall des Mietzinsanhebungsrechts des § 46a Abs 2 MRG (Fünfzehntel-Anhebung gegenüber dem Rechtsnachfolger des verstorbenen Geschäftsraummieters bei einem Altmietverhältnis).

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