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Keine Kürzung des Pflegevermächtnisses zur Deckung der Pflichtteile

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/418Zak 2024, 235 Heft 12 v. 22.7.2024

ABGB: § 677 Abs 1, § 678, § 692

ZPO: § 273

Eine Kürzung des Pflegevermächtnisses gem § 692 ABGB zur Deckung von Pflichtteilsansprüchen ist ausgeschlossen. Das Pflegevermächtnis hat wie eine Verlassenschaftsverbindlichkeit absoluten Befriedigungsvorrang vor Pflichtteilsansprüchen.

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