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Grundbuchs-Novelle 2024

GesetzgebungBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/413Zak 2024, 232 Heft 12 v. 22.7.2024

Stand: BGBl I 2024/91

In 5434/17, Liebscher/Österreich = Zak 2021/183, 103 hat der EGMR eine Verletzung des aus Art 8 EMRK ableitbaren Grundrechts auf den Schutz persönlicher Daten festgestellt, nachdem die österreichischen Gerichte für die Verbücherung der in einem Scheidungsfolgenvergleich enthaltenen Liegenschaftsübertragung die Vorlage des vollständigen Vergleichs und nicht nur eines Auszugs verlangt hatten.11Siehe 5 Ob 125/16t = Zak 2016/672, 355. In seiner ersten Reaktion auf

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