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Normenkontrollanträge gegen zivilverfahrensrechtliche Bestimmungen gescheitert

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/409Zak 2024, 223 Heft 12 v. 22.7.2024

Der VfGH hat die Behandlung von zwei Parteianträgen auf Normenkontrolle gegen zivilverfahrensrechtliche Regelungen mangels Erfolgsaussichten abgelehnt. Der eine Antrag richtete sich gegen die Anfechtungsbeschränkungen bei Bagatellberufungen nach § 501 Abs 1 ZPO (G 47/2024; siehe auch G 7/2019 = Zak 2019/143, 83), der andere gegen § 607 ZPO, der Schiedssprüchen die Wirkung von rechtskräftigen gerichtlichen Urteilen zuerkennt.

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