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Kostenverzeichnung für elektronische Akteneinsicht

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/406Zak 2024, 223 Heft 12 v. 22.7.2024

Nach Ansicht des OLG Innsbruck (3 R 39/24w) können für die elektronische Akteneinsicht nicht Kosten nach TP 7 RATG verzeichnet werden, weil es sich um keine auswärtige Tätigkeit des Rechtsanwalts handelt.

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