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Hoti, Netto-, Brutto-, Pauschal- oder doch "all-in"-Mietzinsvertrag? Auslegungs- und Bestimmtheitsfragen bei Mietzinsvereinbarungen - Zugleich eine Besprechung der E OGH 4 Ob 95/23h, wobl 2024, 145.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/402Zak 2024, 220 Heft 11 v. 8.7.2024

Im Zurückweisungsbeschluss 4 Ob 95/23h = wobl 2024/56 billigte der OGH die Beurteilung der Vorinstanzen, dass wegen Dissens kein Mietvertrag zustande gekommen ist, wenn der Vermieter den Mietzins als Nettomietzins verstanden hat, während der Mieter von einem Bruttomietzins einschließlich Umsatzsteuer und Betriebskosten ausgegangen ist. Nach Ansicht der Autorin ist dieses Ergebnis unter Berücksichtigung der Auslegungsregeln der §§ 914 f ABGB und des dispositiven Rechts zweifelhaft. Der vom Vermieter ohne nähere Angaben genannte Mietzins sei im Rahmen der Vertragsauslegung wegen der Unklarheitenregel des § 915 ABGB und der Regelung des § 1099 ABGB idR als "All-in-Mietzins" zu verstehen.

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