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Nichtigkeitsklage - Fehlen eines notwendigen Klageinhalts als verbesserungsfähiger Mangel

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/398Zak 2024, 219 Heft 11 v. 8.7.2024

ZPO: § 84, § 536 Z 3

Gem § 536 Z 3 ZPO müssen in der Rechtsmittelklage (hier: Nichtigkeitsklage) die Umstände, aus denen sich die Einhaltung der Klagefrist ergibt, und die dafür vorhandenen "Beweismittel" angeführt werden. Das Fehlen dieses notwendigen Klageinhalts ist ein verbesserungsfähiger Mangel. Die Zurückweisung der Klage wegen dieses Fehlers setzt daher einen erfolglosen Verbesserungsauftrag voraus.

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