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Zweifel an Wirksamkeit der Zustellung widerlegen Zustellnachweis

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/395Zak 2024, 218 Heft 11 v. 8.7.2024

ZustG: § 22

ZPO: § 292

Die Beweiskraft eines Zustellnachweises kann durch einen Gegenbeweis entkräftet werden. Für den Gegenbeweis reicht es aus, Zweifel an der Wirksamkeit der Zustellung zu erwecken.

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