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Kontrolle über den Hund auch im Freiland

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/393Zak 2024, 218 Heft 11 v. 8.7.2024

ABGB: § 1320 Abs 1

Auch im Freiland muss der Hundehalter seinen Hund unter Kontrolle haben. Es kann daher sorgfaltswidrig sein, den Hund von der Leine zu lassen (hier: weil sich in 50 m Entfernung eine andere Person mit ihrem Hund befand).

OGH 23. 5. 2024, 4 Ob 83/24w

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