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Vorabentscheidungsersuchen zum Schutzzweck der Flugsicherung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/364Zak 2024, 203 Heft 11 v. 8.7.2024

In einem Amtshaftungsprozess nach § 10 Abs 1 Austro Control-Gesetz hat der OGH dem EuGH eine Frage zum Schutzzweck des Art 8 Flugsicherungsdienste-V 550/2004 zur Vorabentscheidung vorgelegt. Geklärt werden soll, ob die Erbringung von Flugverkehrsdiensten auch dem Schutz eines Flugunternehmens vor reinen Vermögensschäden aufgrund rechtswidriger und schuldhafter Versäumnisse der mit der Flugsicherung betrauten Flugsicherungsorganisation dient.

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