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Einfahrt eines Einsatzfahrzeugs in eine Kreuzung bei Rotlicht

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/355Zak 2024, 199 Heft 10 v. 17.6.2024

ABGB: § 1311

StVO: § 19 Abs 2, § 26 Abs 3, § 38

Der generelle Vorrang von Einsatzfahrzeugen gem § 19 Abs 2 StVO gilt nicht bei der Fahrt über eine ampelgeregelte Kreuzung bei Rotlicht. Bei Rotlicht muss der Lenker des Einsatzfahrzeugs vor der Einfahrt in die Kreuzung anhalten. Er darf nur weiterfahren, wenn er sich davon überzeugt hat, dass dies gefahrlos möglich ist. Ansonsten muss er auf die Weiterfahrt während der Rotlichtphase verzichten. Auch ein langsames Vortasten ist nicht zulässig.

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