vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgasskandal - Haftung des Motorenherstellers

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/351Zak 2024, 197 Heft 10 v. 17.6.2024

ABGB: § 874, § 1295 Abs 2

Der Motorenhersteller kann vom Käufer des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nicht wegen Schutzgesetzverletzung, sondern nur wegen listiger Irreführung (§ 874 und § 1295 Abs 2 ABGB) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Der klagende Fahrzeugkäufer muss ua behaupten und beweisen, dass das vorsätzliche Verhalten

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte