ABGB: § 874, § 1295 Abs 2
Der Motorenhersteller kann vom Käufer des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nicht wegen Schutzgesetzverletzung, sondern nur wegen listiger Irreführung (§ 874 und § 1295 Abs 2 ABGB) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Der klagende Fahrzeugkäufer muss ua behaupten und beweisen, dass das vorsätzliche Verhalten