ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311
Ob der Leasingnehmer eines vom Abgasskandal betroffenen Kfz aktiv legitimiert ist, den Fahrzeughersteller auf schadenersatzrechtliche Rückabwicklung in Anspruch zu nehmen, weil er selbst und nicht der Leasinggeber den Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen hat, ergibt sich aus der folgenden Differenzierung: