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Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens eines psychisch kranken Mieters

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/347Zak 2024, 196 Heft 10 v. 17.6.2024

MRG: § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2

Wenn das unleidliche Verhalten des Mieters auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist, ist im Kündigungsverfahren nach § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG eine Interessenabwägung mit einem weniger strengen Verhaltensmaßstab vorzunehmen. Eine gravierende Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität müssen die anderen Hausbewohner aber auch in diesem Fall nicht hinnehmen.

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