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Berücksichtigung von Förderungen bei provisorischer Mietzinserhöhung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/346Zak 2024, 196 Heft 10 v. 17.6.2024

MRG: § 3 Abs 2, § 18

Auch bei der vorläufigen Erhöhung der Hauptmietzinse nach § 18a Abs 2 MRG ist das Deckungserfordernis unter Berücksichtigung von zur Verfügung stehenden Förderungen zu berechnen. Die Berücksichtigung einer Förderung setzt nicht voraus, dass bereits eine verbindliche Zusage vorliegt.

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