vorheriges Dokument
nächstes Dokument

MRG-Teilausnahme Wohnungseigentum - Neuerrichtung trotz Fortbestandes alter Gebäudeteile?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/345Zak 2024, 195 Heft 10 v. 17.6.2024

MRG: § 1 Abs 4 Z 3

Die MRG-Teilausnahme nach § 1 Abs 4 Z 3 MRG greift ein, wenn das Mietobjekt im Wohnungseigentum steht und das Gebäude aufgrund einer nach 8. 5. 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Eine bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes ist - unabhängig von der Höhe der Kosten - keine Neuerrichtung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte