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Servicegebühr bei Vermittlung von Veranstaltungstickets - Transparenzgebot und Inhaltskontrolle

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/339Zak 2024, 194 Heft 10 v. 17.6.2024

KSchG: § 6 Abs 3

ABGB: § 879 Abs 3

Nach den AGB einer Vermittlerin von Veranstaltungstickets ist eine "Servicegebühr von max 2 €" in den angezeigten Preisen bzw bei der Internetbestellung in dem im Warenkorb angezeigten Gesamtkaufpreis enthalten. Diese Klauseln sind mit dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG vereinbar, wenn der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung über die konkrete und exakte Höhe der Servicegebühr informiert wird.

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