KSchG: § 6 Abs 3
ABGB: § 879 Abs 3
Nach den AGB einer Vermittlerin von Veranstaltungstickets ist eine "Servicegebühr von max 2 €" in den angezeigten Preisen bzw bei der Internetbestellung in dem im Warenkorb angezeigten Gesamtkaufpreis enthalten. Diese Klauseln sind mit dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG vereinbar, wenn der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung über die konkrete und exakte Höhe der Servicegebühr informiert wird.