ABGB: § 231
Die Privatnutzung des Firmenwagens erhöht als Naturalbezug die Unterhaltsbemessungsgrundlage. Der Naturalbezug kann grundsätzlich mit dem steuerrechtlichen Sachbezugswert angesetzt werden.
§ 4 Abs 1 Z 3 SachbezugswerteV setzt den Sachbezugswert der Privatnutzung eines Elektroautos mit Null an. Diese steuerliche Begünstigung kann nicht auf das Unterhaltsrecht übertragen werden.