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Vorbringen zum Wertmissverhältnis bei Anfechtung wegen Wucher

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/149Zak 2023, 95 Heft 5 v. 27.3.2023

ABGB: § 879 Abs 2 Z 4, § 1380

Die Anfechtung wegen Wucher nach § 879 Abs 2 Z 4 ABGB ist bei allen Rechtsgeschäften mit Austausch- und Gegenseitigkeitsverhältnis möglich, auch bei Vergleichen.

Die Behauptungs- und Beweislast für die Anfechtungsvoraussetzungen (Wertmissverhältnis, beeinträchtigte Willensbildung und zumindest fahrlässige Ausnützung durch die andere Vertragspartei) trifft den Anfechtenden.

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