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Vorrang des Aufteilungsverfahrens

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/544Zak 2022, 291 Heft 15 v. 30.9.2022

EheG: § 85

JN: § 1

Nach stRsp hat das Aufteilungsverfahren Vorrang. Erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des anhängigen Aufteilungsverfahrens können Streitigkeiten über das der Aufteilung unterliegende Vermögen im streitigen Rechtsweg ausgetragen werden.

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