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Kein Rechtsmittel des Vorkaufsberechtigten gegen freihändigen Verkauf in der Insolvenz

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/516Zak 2022, 276 Heft 14 v. 9.9.2022

ABGB: § 1072, § 1076

IO: § 117

Die freihändige Veräußerung der mit einem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaft durch den Insolvenzverwalter löst den Vorkaufsfall nicht aus. Ab Rechtskraft des Beschlusses über die Genehmigung des vom Insolvenzverwalter abgeschlossenen Kaufvertrags ist das im Grundbuch eingetragene Vorkaufsrecht jedenfalls erloschen.

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