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Auskunftspflicht des Geschenknehmers nur über ihm selbst gemachte Zuwendungen

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/341Zak 2022, 193 Heft 10 v. 1.7.2022

ABGB: § 786

Die Auskunftspflicht des Geschenknehmers über hinzurechenbare Schenkungen nach § 786 ABGB ist auf ihm selbst gemachte Zuwendungen beschränkt. Auskunft über Schenkungen des Erblassers an Dritte kann vom Geschenknehmer nicht verlangt werden.

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