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Zahlung an Geschäftsunfähigen - Behauptungs- und Beweislast

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/553Zak 2020, 314 Heft 16 v. 30.9.2020

ABGB: § 865, § 1293, § 1295 Abs 1, § 1424 S 2

ZPO: § 226

Eine Zahlung an eine zu diesem Zeitpunkt geschäftsunfähige Person wirkt gem § 1424 S 2 ABGB nicht schuld-

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