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Kein Eingriff in landwirtschaftliches Wegerecht durch Beweidung des Wegs

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/547Zak 2020, 313 Heft 16 v. 30.9.2020

ABGB: § 484, § 492

Einschränkende Maßnahmen des Belasteten, welche die Ausübung der Dienstbarkeit unter Berücksichtigung ihrer Natur und ihres Zwecks nicht ernstlich erschweren oder gefährden, muss der Dienstbarkeitsberechtigte hinnehmen. Bei der Beurteilung ist eine Interessenabwägung vorzunehmen.

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