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Aufklärungspflicht des Vertragserrichters über strafrechtliche Folgen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/518Zak 2020, 295 Heft 15 v. 9.9.2020

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

RAO: § 9

ZPO: § 411

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