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Zurückweisung des Fristsetzungsantrags nach Wegfall der Säumnis

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/327Zak 2019, 177 Heft 9 v. 5.6.2019

GOG: § 91

ZPO: § 41

Ein Fristsetzungsantrag nach § 91 Abs 1 GOG ist mangels Beschwer zurückzuweisen, wenn die Säumnis im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag nicht mehr besteht.

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