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Verborgene Sparbücher vom Kauf eines ungeräumten Hauses nicht umfasst

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/809Zak 2019, 440 Heft 22 v. 18.12.2019

ABGB: § 914, § 1053

Der Verkauf eines Hauses in ungeräumtem Zustand inkl der darin befindlichen, vom Verkäufer als wertlos angesehenen Fahrnisse ist bei redlicher Vertragsauslegung so zu verstehen, dass Sparbücher, die der Käufer später im Haus findet, davon nicht umfasst sind.

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