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Unzulässige Erweiterung der Dienstbarkeit durch neue Bewirtschaftungsart?

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/12Zak 2019, 14 Heft 1 v. 15.1.2019

ABGB: § 484

Die Änderung der Bewirtschaftungsart des herrschenden Grundstücks kann nur insoweit zu einer unzulässigen Erweiterung des ungemessenen Servitutsrechts führen, als es dadurch zu einer Mehrbelastung des dienenden Grundstücks kommt.

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