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Aufhebung des Schiedsspruchs wegen Nichtaufnahme von Beweisen?

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/793Zak 2018, 419 Heft 21 v. 7.12.2018

ZPO: § 583, § 611

Als Aufhebungsgrund nach Z 2 (Gehörverletzung) oder Z 5 (Verstoß gegen den formellen ordre public) des § 611 Abs 2 ZPO kommen nur solche Mängel des Schiedsverfahrens in Betracht, die der Schwere nach einem Nichtigkeitsgrund des Zivilprozessrechts gleichkommen.

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