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Kein Nachrang wegen Ordnungslinie

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/785Zak 2018, 417 Heft 21 v. 7.12.2018

ABGB: § 1311

StVO: § 19 Abs 4, § 55

Ordnungslinien haben keinen Gebotscharakter. Aus einer Ordnungslinie ohne zuvor angebrachtes Zeichen "Vorrang geben" kann kein Vorrang des Querverkehrs abgeleitet werden.

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