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Konkurrenzverbot als äquivalente Nebenpflicht

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/776Zak 2018, 414 Heft 21 v. 7.12.2018

ABGB: § 918

Bei einem Konkurrenzverbot in einem Vertrag handelt es sich um eine hauptleistungsbezogene (äquivalente) Nebenpflicht.

OGH 26. 9. 2018, 1 Ob 155/18b

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