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Haftung des flüchtenden Verdächtigen für Verfolgungsschäden von Polizisten

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/489Zak 2018, 257 Heft 13 v. 8.8.2018

ABGB: § 1295 Abs 1

Ein flüchtender Tatverdächtiger haftet grundsätzlich für die Verletzungen, die ein Polizist bei der Verfolgung erleidet.

OGH 24. 5. 2018, 7 Ob 78/18y

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