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Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs für vertragliche Ansprüche einer Gemeinde gegen den Müllverband

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/778Zak 2016, 418 Heft 21 v. 22.11.2016

JN: § 1

Bürgerliche Rechtssachen bzw privatrechtliche Ansprüche sind im ordentlichen Rechtsweg vor den Gerichten geltend zu machen, sofern sie nicht durch Rechtsnormen ausdrücklich den Verwaltungsbehörden zugewiesen werden.

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