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Gemeinsame Betriebskostenabrechnung für Gebäude auf zwei Liegenschaften?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/274Zak 2015, 155 Heft 8 v. 5.5.2015

MRG: § 17

Die Betriebskostenabrechnung hat hausbezogen zu erfolgen. Auch wenn für den Begriff des Hauses primär die Verkehrsauffassung maßgeblich ist, ist grundsätzlich auf die Liegenschaft, dh den Grundbuchkörper, abzustellen.

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