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Teilverjährung eines Geh- und Fahrtrechts nach 30 Jahren

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/160Zak 2015, 94 Heft 5 v. 17.3.2015

ABGB: §§ 484, 492

ZPO: § 405

Eine Wegeservitut, die als Geh- und Fahrtrecht vertraglich eingeräumt und im Grundbuch eingetragen wurde, erlischt im Umfang des Fahrtrechts wegen Verjährung, wenn

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