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Unterhaltsbemessungsgrundlage - Privatentnahmen zur Finanzierung der Ausgleichszahlung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/127Zak 2014, 71 Heft 4 v. 5.3.2014

ABGB: § 231 (≈ § 140 alt), § 914

Nach stRsp sind die nicht betrieblich veranlassten Privatentnahmen des selbstständig erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen als Unterhaltsbemessungsgrundlage (hier: zur Ermittlung des Kindesunterhalts) heranzuziehen, wenn sie den Reingewinn des Unternehmens übersteigen oder die Betriebsbilanz einen Verlust aufweist.

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