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Keine Eintragung des Titels "Diplompädagoge" im Grundbuch

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/54Zak 2014, 35 Heft 2 v. 28.1.2014

GBG: § 20 lit a

Der Titel "Diplom-Pädagoge/Diplom-Pädagogin", der bis 2007 von den Pädagogischen Akademien verliehen wurde, kann nicht im Grundbuch eingetragen werden, weil es sich um keinen akademischen Grad handelt.

OGH 6. 11. 2013, 5 Ob 112/13a

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