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Dereliktion von Liegenschaften

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/542Zak 2014, 291 Heft 15 v. 26.8.2014

ABGB: §§ 362, 387, 444

GBG: § 122

Die Preisgabe des Eigentums an einer Liegenschaft ist möglich. Sie erfolgt durch Einverleibung der Herrenlosigkeit im Grundbuch.

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