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Haftung des Pistenhalters wegen Einsatzes eines Pistengeräts während der Liftbetriebszeiten - Verschuldensteilung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/226Zak 2013, 121 Heft 6 v. 2.4.2013

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1304

Bereits der Einsatz eines Pistengeräts auf der Skipiste während des Liftbetriebs kann als schuldhafter Verstoß des Pistenhalters gegen seine Verkehrssicherungspflichten gewertet werden, wenn dafür keine Notwendigkeit bestand.

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