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Erbteilungsklage - Klagebegehren, Teilungsvorschlag

RechtsprechungErbrechtZak 2013/730Zak 2013, 400 Heft 20 v. 13.11.2013

ABGB: §§ 532, 830

Mehrere Miterben bilden bis zur Erbteilung eine auf das Erbrecht bezogene Rechtsgemeinschaft.

Die Erbteilung, die durch Übereinkommen oder über Erbteilungsklage erfolgt, kann bereits vor Einantwortung vorgenommen werden, wird aber erst mit dieser dinglich wirksam.

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