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Ersitzung des Eigentums an einem Superädifikat in drei Jahren

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/653Zak 2013, 357 Heft 18 v. 8.10.2013

ABGB: §§ 297, 435, 1466

UHG: § 1 Abs 1 Z 1 lit a, § 10 Abs 1a

Wer ein Gebäude als Superädifikat errichtet, erwirbt daran originär Eigentum. Die Übertragung des Eigentumsrechts ist grundsätzlich nur im Weg der Urkundenhinterlegung möglich.

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