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Grobes Verschulden des Wegehalters mangels fachkundiger Prüfung der Leitschienen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/368Zak 2013, 201 Heft 10 v. 5.6.2013

ABGB: § 1319a

Wenn eine Leitschiene, die aufgrund einer mangelhaft ausgeführten Schweißnaht beim Anprall eines Fahrzeugs gebrochen ist, niemals einer fachkundigen Überprüfung unterzogen wurde, bei der der Fehler auffallen hätte müssen, kann von einem groben Verschulden des Straßenerhalters ausgegangen werden (Zurückweisung der Revision).

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