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Bestätigung der Grundverkehrsbehörde muss mit Rechtskraftklausel versehen sein

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/341Zak 2012, 173 Heft 9 v. 23.5.2012

Tir GVG: §§ 9, 11, 25a Abs 2, § 32

GBG § 94 Abs 1

ABGB § 364c

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