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Gefährdungshaftung des Halters gegenüber dem Lenker des Kraftfahrzeugs

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/226Zak 2012, 116 Heft 6 v. 3.4.2012

EKHG § 3 Z 3

Der Lenker eines Kfz (hier: eines von ihm angemieteten Quads) ist eine bei dessen Betrieb tätige Person iSd § 3 Z 3 EKHG. Für diese Qualifikation ist es nicht von Bedeutung, ob der Lenker Dienstnehmer des Halters ist.

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