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Kein Notweg über eingezäunten Hausgarten

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/96Zak 2012, 51 Heft 3 v. 21.2.2012

NWG § 4 Abs 3

Wr BauO: § 17 Abs 1

§ 4 Abs 3 NWG schließt die Einräumung eines Notwegs an eingefriedeten Hausgärten aus. Die Einschränkung der geschützten Fläche auf den hausnahen Bereich der Einfriedung wird als zulässig angesehen, keinesfalls darf jedoch ein kleinlicher Maßstab angelegt werden.

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