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Kein Schmerzengeld für psychische Erkrankung des betrogenen Ehegatten aufgrund des Ehebruchs

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/641Zak 2012, 338 Heft 17 v. 25.9.2012

ABGB § 90 Abs 1, § 1325

Aus einer Verletzung der ehelichen Treuepflicht kann der betrogene Ehegatte keinen Anspruch auf Schmerzengeld für psychische Schäden ableiten. Auch gegenüber dem ehestörenden Dritten kann kein Schmerzengeldanspruch bestehen.

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