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Heimaufenthalt - Zustimmung zu künftigen Freiheitseinschränkungen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/448Zak 2012, 235 Heft 12 v. 3.7.2012

HeimAufG § 3 Abs 2

Eine nur unter den Voraussetzungen der §§ 4 ff HeimAufG zulässige Freiheitsbeschränkung liegt nicht vor, wenn der einsichts- und urteilsfähige Patient der Maßnahme (hier: Anbringen von Seitenteilen am Bett) zustimmt.

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