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Rückforderung von Tag-, Spital- und Genesungsgeld - kein Einwand gutgläubigen Verbrauchs

In aller KürzeZak 2011/302Zak 2011, 162 Heft 9 v. 24.5.2011

Der Rückforderung des von einer privaten Unfallversicherung irrtümlich geleisteten Tag-, Spital- und Genesungsgeldes gem § 1431 ABGB kann nach 7 Ob 19/11m mangels Unterhalts­charakters nicht der Einwand gutgläubigen Verbrauchs entgegengehalten werden.

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